Die EU Mission EUPOL COPPS sucht Expert:innen
Sie wollen Ihre berufliche Erfahrung in einer EU-Mission einbringen?
- Sie haben Interesse an einer Tätigkeit in einem EU Friedenseinsatz?
- Sie suchen Erfahrungen in einer internationalen Organisation?
- Sie möchten in Israel/Palestina arbeiten?
Dann bewerben Sie sich jetzt! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 17.10.2021

- HM 09 - Political Adviser
- PRE 03 - Project Cell Coordinator
- PRE 05 - Reporting Officer
- PA 03 - Ministerial Strategic and Policy Expert
- PA 06 - Ministerial Legal and Administration Expert
- PA 30 - Cyber Crime Expert
- PA 34 - Senior Mentor/Advisor to the Ministry of Interior
- RL 15 - Senior Criminal Justice Expert
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung und ZIF-Vakanzen
Hier finden Sie die aktuellen vakanten Positionen bei EUPOL COPPS.
Diesem Dokument entnehmen Sie bitte die detaillierten Tätigkeitsbeschreibungen sowie die Angaben zu den geforderten Qualifikationen.
Die ausgeschriebenen Positionen sind ausschließlich in Vollzeit zu besetzen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich als „seconded“ nur für folgende Positionen bewerben können:
Reference Number, Position,
- HM 09 - Political Adviser
- PRE 03 - Project Cell Coordinator
- PRE 05 - Reporting Officer
- PA 03 - Ministerial Strategic and Policy Expert
- PA 06 - Ministerial Legal and Administration Expert
- PA 30 - Cyber Crime Expert
- PA 34 - Senior Mentor/Advisor to the Ministry of Interior
- RL 15 - Senior Criminal Justice Expert
Bewerbungsfrist und Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich bei Interesse bis spätestens 17.10.2021 über das Rekrutierungsportal der EU Goalkeeper .
Ihre Bewerbung geht dann automatisch beim ZIF ein. Das ZIF prüft die Bewerbungen und nimmt in Absprache mit dem Auswärtigen Amt Nominierungen vor.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist des ZIF daher von den Fristen der EU abweicht. Bewerbungen, die nach der Frist des ZIF eingehen, können ggf. nicht berücksichtigt werden.
Hier finden Sie Tipps der EU für Ihre Bewerbung. Falls Sie bei Goalkeeper keinen Zugang zu sekundierten Stellen haben sollten, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner*innen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Susanne Evert gerne zur Verfügung (s.evert@zif-berlin.org; Tel: +49-30-52 00565 54)
Über uns
Das Berliner Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH wurde 2002 von Bundesregierung und Bundestag gegründet, um internationale zivile Kapazitäten für Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung zu stärken. Alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt.
Wir bringen uns als Kompetenzzentrum für Friedenseinsätze im Auftrag des Auswärtigen Amts in verschiedenen Tätigkeitsfeldern ein. Das ZIF bietet Dienstleistungen und Expertise im In- und Ausland rund um das Thema Friedenseinsätze „aus einer Hand“. Unser integrierter Ansatz verbindet Training, Entsendung, Beratung und Analyse.
Über die Mission
Weitere Informationen zur EUPOL COPPS finden Sie hier.
Was wir bieten
- eine äußerst interessante Tätigkeit in einem internationalen Umfeld
- eine attraktive Vergütung nach dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst Bund (TVöD Bund) inkl. Auslandszuschlag und ggf. Tagegelder der Mission
- ein attraktives Sozialversicherungspaket nach dem Sekundierungsgesetz (SekG)
Im Falle einer erfolgreichen Auswahl erhalten Sie einen ZIF-Arbeitsvertrag bis zum 15.07.2022. Das Auswärtige Amt hat ein grundsätzliches politisches Interesse an einer der Verlängerung der Sekundierung über den 15.07.2022 hinaus, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel 2022.
Weitere Informationen zu unseren Leistungspaket finden Sie hier.
Hinweise
Das ZIF, Auswärtige Amt, Referat 202 und die EU erhalten Zugang zu Ihren Bewerbungsunterlagen.
Die Stelle steht unter Vorbehalt der Mittelbewilligung und ist ausschließlich in Vollzeit zu besetzen.
Zur Wahrung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern sind Bewerbungen von Frauen mit der jeweiligen Qualifikation ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Grundlagen bevorzugt berücksichtigt.
Das Sekundierungsgesetz (SekG) bildet das rechtliche Fundament für Sekundierungen. Informationen dazu und zu den weiteren Voraussetzungen finden Sie hier.