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FAQ - Häufig gestellte Fragen

ZIF Expert Pool

Was ist der ZIF Expert Pool?

Um zivile Expertinnen und Experten kurzfristig in Friedenseinsätze, Wahlbeobachtungsmissionen und humanitäre Einsätze entsenden („sekundieren“) zu können, hat das ZIF seit 2002 den ZIF Expert Pool aufgebaut. Er umfasst mittlerweile weit über 1.400 Profile von Fach- und Führungskräften aus unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern.  

In den ZIF Expert Pool nehmen wir Expertinnen und Experten für drei unterschiedliche Einsatzbereiche auf: für Friedenseinsätze, für humanitäre Einsätze und für Wahlbeobachtungseinsätze. Für diese drei verschiedenen Bereiche gelten unterschiedliche Bewerbungswege. Die Bewerbung erfolgt jeweils für einen Einsatzbereich. Die Aufnahme als Expertin oder Experte in einen Bereich führt nicht automatisch zur Aufnahme in alle drei Bereiche. 

Nur wer Mitglied in unserem ZIF Expert Pool ist, kann von uns rekrutiert, vorbereitet und sekundiert werden. Nur in Ausnahmefällen, das heißt bei besonderen Bedarfen und / oder bei Fachkräften mit umfassender Einsatzerfahrung, rekrutieren wir außerhalb des ZIF Expert Pool.

Welche Vorteile bietet der ZIF Expert Pool?

Als Mitglied des ZIF Expert Pool erhalten Sie exklusiven Zugang zu aktuellen Stellenausschreibungen mit konkreten Bewerbungsinstruktionen und hilfreichen Tipps. 

 

Friedenseinsätze und humanitäre Einsätze 

Sie können sich auf sogenannte „sekundierte Positionen“ in internationalen Friedenseinsätzen und humanitären Einsätzen bewerben, die in Deutschland nur durch das ZIF und im Auftrag des Auswärtigen Amts besetzt werden. Durch den eingeschränkten Bewerberkreis ergeben sich daher für Sie höhere Erfolgschancen. Das ZIF berät Sie mit zentralen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei Ihrer Bewerbung und während des Auswahlverfahrens. Zusätzlich können Sie an Vorbereitungs- und Spezialisierungskursen des ZIF und seinen internationalen Trainingspartnern teilnehmen. Durch den Zugang zu unseren ZIF-Netzwerken bieten sich weitere Möglichkeiten des Austauschs. Weitere Informationen zu den Vorteilen des ZIF Expert Pool finden Sie hier für Friedenseinsätze und hier für humanitäre Einsätze.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Als Mitglied des ZIF Expert Pool für Wahlbeobachtungen haben Sie exklusiven Zugang zu Ausschreibungen für Kurz- und Langzeitwahlbeobachtungspositionen von OSZE/ODIHR sowie zu Ausschreibungen der EU. Die Vorauswahl deutscher Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter für diese Organisationen erfolgt ausschließlich durch das ZIF.

Was wird von mir als Mitglied im ZIF Expert Pool erwartet und muss ich stets für einen Einsatz verfügbar sein? 

Wir verstehen den ZIF Expert Pool als aktiven Pool. Wir erwarten von Ihrer Seite eine zeitnahe Verfügbarkeit nach Aufnahme in den Pool und aktive Bewerbungen auf Ausschreibungen. Eine Sekundierung über das ZIF ist ein Baustein eines (internationalen) Berufswegs und kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten Ihrer Karriere relevant sein. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie uns und Ihr Profil auf dem aktuellen Stand bezüglich Ihrer Verfügbarkeit und Ihrer Qualifikationen halten. Bitte beachten Sie, dass wir keine Vermittlung in einen Einsatz garantieren können.

Ich bin bereits Poolmitglied. Kann ich mich somit auf alle Arten von Einsätzen bewerben?

Unterschiedliche Einsätze setzen unterschiedliche Qualifikationen und gezielte Vorbereitungen voraus. Daher können Sie sich nur auf Ausschreibungen bewerben, die Ihrem Profil (Friedenseinsätze | Wahlbeobachtungen | humanitäre Einsätze) entsprechen. Wenn Sie zudem Interesse an einer anderen Einsatzform haben, setzt dies grundsätzlich eine erneute Bewerbung für die jeweilige Einsatzmöglichkeit voraus. Am besten Sie nehmen direkten Kontakt mit uns auf!

Bewerbung auf den ZIF Expert Pool

Welche Einsatzmöglichkeiten bietet das ZIF?

Wir bieten Einsatzmöglichkeiten in zivilen Funktionen in:

Die Dauer der Einsätze variiert zwischen ca. einer Woche (Kurzzeitwahlbeobachtungen), drei bis sechs Monaten (humanitäre Einsätze) und mehreren Jahren (mindestens jedoch ein Jahr)(Friedenseinsätze). 

Wie kann ich mich um Aufnahme in den ZIF Expert Pool bewerben? 

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. 

 

Friedenseinsätze

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den aktuell gesuchten Tätigkeitsprofilen in internationalen Friedenseinsätzen finden Sie hier.

 

Humanitäre Einsätze

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für humanitäre Einsätze und den aktuell gesuchten humanitären Profilen finden Sie hier

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für Wahlbeobachtungseinsätze finden Sie hier.

Wann kann ich mich bewerben?

Bewerbung für Friedenseinsätze

Das ZIF rekrutiert regelmäßig Expertinnen und Experten für den ZIF Expert Pool, um schnell und gezielt vorausgewählte und vorbereitete Expertinnen und Experten in internationale Organisationen und ihre Einsätze vermitteln zu können. In den letzten Jahren haben wir dazu zwei Mal im Jahr zu einem einheitlichen Bewerbungstermin rekrutiert und so jährlich bis zu 50 neue Expertinnen und Experten unterschiedlichster Profile in den ZIF Expert Pool aufgenommen.

Das Jahr 2021 möchten wir jedoch für eine Reform und eine digitale Transformation unseres Rekrutierungsarbeit nutzen. Deshalb werden wir in diesem Jahr , nur positionsbezogen rekrutieren. Bewerben können Sie sich daher auf Ausschreibungen auf unserer Website, die wir auch für Personen außerhalb des ZIF Expert Pools ausschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier unter dem Punkt "Ihr Weg in den Einsatz".

 

Bewerbung für Humanitäre Einsätze

Die Online-Bewerbung zur Aufnahme von humanitären Expertinnen und Experten in den ZIF Expert Pool ist nur in bestimmten Zeiträumen und nur für gesuchte humanitäre Profile möglich. Weitere Informationen finden Sie hier. Sollte ein humanitäres Profil auf unserer Webseite für den online Bewerbungsprozess geschlossen sein, bedeutet dies, dass wir zu dem Zeitpunkt über genügend Expertinnen und Experten mit dem gesuchten Profil im ZIF Expert Pool verfügen. Erneute Öffnungen für Bewerbungen auf diese Profile sind jedoch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. 

 

Bewerbung für Wahlbeobachtungseinsätze

Die Online-Bewerbung zur Aufnahme in den ZIF Expert Pool für Wahlbeobachtungseinsätze ist in der Regel einmal im Jahr möglich. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Muss ich alle Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen?

Sie müssen in der Tat alle Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, um entsprechend Ihrer Bewerbung für eine der drei Einsatzarten (Friedenseinsätze, humanitäre Einsätze, Wahlbeobachtungseinsätze) in den ZIF Expert Pool aufgenommen zu werden. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie uns vor Ihrer Bewerbung gerne kontaktieren.

Wie läuft der Bewerbungsprozess für den ZIF Expert Pool ab?

Friedenseinsätze 

Im Jahr 2021 sind Bewerbungen auf den ZIF Expert Pool nur über eine Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung möglich. Das heißt, wir werden über unsere Website gezielt einzelne Positionen ausschreiben, deren Expertise nicht ausreichend im ZIF Expert Pool verfügbar ist. (link zu Stellenausschreibungen). Um auf diesem Wege in den ZIF Expert Pool aufgenommen zu werden, müssen Sie parallel die Schritte unseres Auswahlverfahrens durchlaufen (Interview und CGTPO).

Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess für Friedenseinsätze finden Sie hier.

 

Humanitäre Einsätze

Personen mit Interesse an Positionen in humanitären Einsätzen bewerben sich zunächst auf unseren ZIF Expert Pool. Dazu müssen zunächst Sie Ihre Online-Bewerbung mit Lebenslauf, Motivationsschreiben und Zeugnissen einreichen. Der weitere Bewerbungsprozess beinhaltet die folgenden Schritte:

 

  1. Prüfung der Unterlagen;
  2. Beratungsgespräch;
  3. Kompetenzbasiertes Interview (CBI);
  4. Vorbereitungskurs;
  5. Aufnahme in den ZIF Expert Pool für den Einsatzbereich humanitäre Einsätze.

 

Interessierte an humanitären Einsätzen müssen zudem im ersten Schritt eine Selbsteinschätzung leisten.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Bewerbungen für die Aufnahme in den Bereich Wahlbeobachtung im ZIF Expert Pool sind einmal im Jahr möglich. Dazu können Sie Ihre Online-Bewerbung mit Lebenslauf, Motivationsschreiben und Zeugnissen über unsere Datenbank einreichen. Der weitere Bewerbungsprozess beinhaltet die folgenden Schritte:

 

  1. Prüfung der Unterlagen;
  2. Auswahl auf Grundlage der schriftlichen Bewerbung;
  3. Vorbereitungskurs;
  4. Aufnahme in den ZIF Expert Pool für den Einsatzbereich Wahlbeobachtungseinsätze.

 

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie hier.

Brauche ich eine Sicherheitsüberprüfung?

Eine Sicherheitsüberprüfung erfolgt durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern. Sie ist keine generelle Voraussetzung für die Bewerbung. Für einige Einsätze in internationalen Organisationen ist eine Sicherheitsüberprüfung allerdings erforderlich und Sie müssen bereit sein, die erforderliche Überprüfung zu durchlaufen.

Vor einer Aufnahme in den ZIF Expert Pool oder eine direkte Rekrutierung auf eine Position benötigen wir allerdings ein (polizeiliches) Führungszeugnis von Ihnen.

Stellenausschreibungen

Wie erhalte ich Stellenausschreibungen?

Alle Ausschreibungen, deren Besetzung im Interesse des ZIF und des Auswärtigen Amts liegen, werden im Mitgliederbereich der Webseite des ZIF veröffentlicht. Zu diesem Bereich erhalten Sie nach Aufnahme in den ZIF Expert Pool exklusiven Zugang. Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich den ZIF-Stellennewsletter zu abonnieren. So erhalten Sie Ausschreibungen bequem per E-Mail. Bei bestimmten Positionen sprechen wir Mitglieder des ZIF Expert Pool auch gezielt an. 

 

Friedenseinsätze

Über den ZIF-Stellennewsletter erhalten Sie regelmäßig Informationen zu den Stellenausschreibungen.

 

Humanitäre Einsätze

Humanitäre Expertinnen und Experten informieren wir zusätzlich zum ZIF-Stellennewsletter per Push-Nachricht über das Smartphone. So können Sie sich schneller auf kurzfristig zu besetzende Stellen zurückmelden. 

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter können den ZIF-Stellennewsletter abonnieren und erhalten bei neuen Stellenausschreibungen eine kurze Benachrichtigung per E-Mail, den sogenannten „WB-Alert“. 

Was ist der Unterschied zwischen einer sekundierten und einer kontraktierten Position?

Auf sekundierte Positionen in Friedenseinsätzen können sich Kandidatinnen und Kandidaten nur über einen Mitglieds- oder Teilnehmerstaat der Organisation bewerben, die den Einsatz durchführt. In Deutschland erfolgt diese Bewerbung über das ZIF. Das Auswärtige Amt beauftragt uns mit der Ausschreibung und Rekrutierung für diese Positionen. Bei erfolgreicher Auswahl durch die Organisation erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag und wir stellen Sie der Internationalen Organisation zur Verfügung.

Auf kontraktierte Positionen kann sich jede Interessentin und jeder Interessent direkt bei der jeweiligen Organisation bewerben und wird im Erfolgsfall von dieser direkt unter Vertrag genommen. Das jeweilige Heimatland der Bewerberin oder des Bewerbers ist nicht am Auswahlprozess beteiligt. Die überwiegende Mehrheit der Positionen in UN Friedenseinsätzen sind kontraktierte Positionen, in EU- und OSZE-Einsätzen sind es rund 30% – wir unterstützen Sie hier gerne beim Bewerbungsprozess. 

Wie bewerbe ich mich auf eine einzelne Stellenausschreibung, wenn ich bereits Mitglied des ZIF Expert Pool bin?

Friedenseinsätze

Für zivile Funktionen in internationalen Organisationen und deren Friedenseinsätzen reichen Sie Ihre Online-Bewerbungen direkt über die Webseite bzw. das Bewerbungssystem der jeweiligen Organisation ein. Für einzelne Organisationen erfolgt die Bewerbung über das ZIF. Informationen zum Bewerbungsverfahren können Sie den jeweiligen Ausschreibungen entnehmen. 

Bewerbungen auf sekundierte Stellen gehen zunächst beim ZIF ein. Erst wenn Sie vom ZIF in Absprache mit dem Auswärtigen Amt für eine Position nominiert sind, d.h. für eine Stelle vorgeschlagen werden, erhält die jeweilige Organisation Zugang zu Ihren Bewerbungsunterlagen. 

 

Humanitäre Einsätze

Humanitäre Expertinnen und Experten müssen lediglich per Email ihr Interesse an einer Stellenausschreibung bekunden. Wegen der kurzen Nominierungszeit ist es wichtig, dass Ihr Lebenslauf, der uns vorliegt, stets aktuell gehalten wird. So können wir bei Interesse Ihren Lebenslauf schnell an die aufnehmenden Organisationen weiterleiten.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter können sich auf ausgeschriebene Kurz- und Langzeitwahlbeobachtungsmissionen der OSZE/ODIHR und der EU online beim ZIF bewerben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Vorbereitungskurs.

Wie verläuft der Bewerbungsprozess auf eine konkrete Stellenausschreibung?

Friedenseinsätze

Bei Bewerbungen auf sekundierte Positionen in internationalen Friedenseinsätzen gilt: Jede Organisation hat spezifische Auswahlprozesse. Nachdem Sie vom ZIF in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt für eine Position nominiert worden sind, liegt der weitere Auswahlprozess in der Regel bei der jeweiligen Organisation. Kandidatinnen und Kandidaten, die es auf die sog. „Shortlist“ schaffen, absolvieren ein Interview und gegebenenfalls vorab einen Online-Test. Je nach Organisation und Position kann der Auswahlprozess abweichen oder zusätzliche Schritte beinhalten. Nach Auswahl für eine Position setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Bewerbungsprozesse variiert und mehrere Monate lang sein kann. Informieren und bewerben Sie sich daher rechtzeitig vor einem geplanten Einsatz. 

 

Humanitäre Einsätze

Melden Sie sich auf eine vom ZIF ausgeschriebene humanitäre Stelle, prüft das ZIF Ihre Rückmeldung und nominiert Sie, wenn Sie die Kriterien erfüllen. Das entsprechende Landesbüro unserer Partnerorganisation prüft Ihre Bewerbung und führt gegebenenfalls ein Telefoninterview mit Ihnen. Sollten Sie ausgewählt werden, informieren wir Sie umgehend und organisieren die Ausreise. Dabei gilt: Schnelligkeit ist besonders wichtig. Zwischen der Ausschreibung und Ihrer Nominierung liegen normalerweise maximal 72 Stunden, zwischen der Zusage und Ihrer Ausreise in der Regel nicht mehr als zwei Wochen. 

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Bei einer Bewerbung auf eine Wahlbeobachtungsmission prüft das ZIF alle eingegangenen Bewerbungen und informiert Sie kurzfristig per E-Mail über Ihre Zu- oder Absage. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Vorbereitungskurs und nach jeder Auswahl.

ZIF-Arbeitsvertrag

Welchen Vertrag erhalte ich vom ZIF?

Die Sekundierung erfolgt auf der Grundlage des Sekundierungsgesetzes (SekG, „Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention“) in der Neufassung vom 07.07.2017. Verträge zur Sekundierung können danach über einen Arbeits- oder einen Sekundierungsvertrag zwischen der sekundierten Person und dem ZIF erfolgen. Ein Vertragsverhältnis zwischen der sekundierten Person und der Mission bzw. aufnehmenden Einrichtung besteht nicht.

 

Friedenseinsätze,  Humanitäre Einsätze und Langzeitwahlbeobachtungseinsätze

Basis der Sekundierung ziviler Expertinnen und Experten in Friedenseinsätzen, humanitären Einsätzen und Langzeitwahlbeobachtungseinsätzen bildet ein deutscher Arbeitsvertrag mit dem ZIF als Arbeitgeber. Sie genießen u.a. eine Vergütung nach dem „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD Bund), können je nach Einsatzort auch von Auslandsdienstbezügen angelehnt an das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) profitieren und sind umfassend sozial abgesichert (Krankenversicherung, Altersvorsorge, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung). Ein weiterer Vorzug: Im Rahmen eines Arbeitsvertrages zahlt das ZIF den Arbeitgeberanteil in die betriebliche Altersvorsorge der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ein.

 

Kurzzeitwahlbeobachtungseinsätze

Kurzzeitwahlbeobachterinnen und -beobachter erhalten spezielle Sekundierungsverträge mit dem ZIF und eine entsprechende Aufwandsentschädigung je nach Einsatzland für ihren ehrenamtlichen Einsatz.

Wie lang ist die Dauer des Vertrags?

Friedenseinsätze

Arbeitsverträge für Sekundierungen in internationale Friedenseinsätze werden in der Regel für zwölf Monate mit der grundsätzlichen Möglichkeit auf Verlängerung abgeschlossen.

 

Humanitäre Einsätze

Arbeitsverträge für humanitäre Einsätze variieren zwischen drei und zwölf Monaten.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Kurzzeitwahlbeobachterinnen und -beobachter bei OSZE/ODIHR erhalten einen Sekundierungsvertrag zwischen sieben und 14 Tagen. Langzeitwahlbeobachterinnen und -beobachter bei OSZE/ODIHR erhalten einen Arbeitsvertrag zwischen ca. vier und acht Wochen. Dies richtet sich nach den Vorgaben der Missionen. In EU-Wahlbeobachtungsmissionen werden separate Verträge zwischen der EU und den Wahlbeobachterinnen und -beobachtern geschlossen. Das ZIF ist hier nicht Vertragspartner.  

Wie setzt sich mein Gehalt zusammen?

Die Vergütung von Expertinnen und Experten in Friedenseinsätzen und humanitären Einsätzen sowie Langzeitwahlbeobachterinnen und -beobachtern setzt sich zusammen aus (i) dem Grundgehalt; (ii) den Auslandsdienstbezügen, insbesondere dem Auslandszuschlag (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind) und (iii) den ggf. von der aufnehmenden Institution gezahlten Tagegeldern. Dazu kommen ggf. Sonderzahlungen und Tariferhöhungen im Rahmen des TVöD. Kurzzeitwahlbeobachterinnen und -beobachter erhalten für ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung. 

Worauf basiert mein Grundgehalt?

Das Grundgehalt basiert auf dem TVöD Bund. In diesem Rahmen werden Sie anhand Ihrer Tätigkeit, Ihrer beruflichen Erfahrungen sowie Ihrer Ausbildung und Ihrer Qualifikationen von einem Fachgremium in eine Entgeltgruppe und eine Erfahrungsstufe des TVöD bzw. der Entgeltordnung (EntgO) zugeordnet. Detaillierte Informationen erhalten Sie nach Ihrer Auswahl für eine Position. 

Was mache ich, wenn ich für die Dauer des humanitären Einsatzes eigentlich ein anderes Beschäftigungsverhältnis habe?

Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und eine befristete Freistellung für die Sekundierung bekommen möchten, besprechen Sie dies bitte frühzeitig mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrin oder Dienstherr und binden ihn oder sie in die Planung Ihres Einsatzes ein. Das ZIF und das Auswärtige Amt haben grundsätzlich keinen Einfluss auf Ihre Freistellung oder Beurlaubung, können aber unter Umständen Hilfestellung leisten. Die finale Entscheidung über Ihre Freistellung trifft die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bzw. Dienstherrin oder Dienstherr.

Versicherungsschutz

Bin ich für die Dauer meines Einsatzes versichert?

Ja, Sie werden grundsätzlich in allen Sparten der Sozialversicherung und insbesondere für die Risiken eines Auslandseinsatzes abgesichert. Weitere Informationen erhalten Sie im geschützten ZIF-Mitgliederbereich, während der Auswahl bzw. Vorbereitung sowie auf Anfrage.

Ist meine Familie ebenfalls krankenversichert?

Nicht automatisch. Je nach Versicherungsträger besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Familienmitglieder auf eigene Kosten im Rahmenvertrag mitzuversichern.

Vorbereitung

Wie bereitet mich das ZIF auf meine Sekundierung vor?

Schon im Aufnahmeprozess für den ZIF Expert Pool bereiten wir Sie mit der Teilnahme an spezialisierten Trainingskursen auf zukünftige Einsätze vor. Zudem begrüßen wir es, wenn Sie sich regelmäßig weiterbilden und spezialisieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei, indem wir den Mitgliedern des ZIF Expert Pool verschiedene ZIF-Kurse anbieten und die Teilnahme an Trainings unserer Partnerorganisationen ermöglichen. 

 

Friedenseinsätze oder humanitäre Einsätze

Nach Auswahl auf eine Stelle in Friedenseinsätzen oder humanitären Einsätze vernetzen wir Sie schon vor der Ausreise mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Zudem findet im ZIF ein sogenannter Onboarding-Tag statt, um Sie umfassend vorzubereiten und alle offenen Fragen zu klären. Auch die internationalen Organisationen bieten teilweise spezifische Einführungskurse oder -briefings an. 

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Bei Wahlbeobachtungseinsätzen finden nach Ankunft im Einsatzland Einführungsveranstaltungen und ein meist mehrtägiges Briefings statt.  

Erhalte ich einen Dienstpass?

Friedenseinsätze

Für einige EU- und OSZE-Einsätze stellt das Auswärtige Amt bei dienstlicher Notwendigkeit den ZIF-Sekundierten einen Dienstpass aus. Ein Dienstpass begründet keine diplomatischen Rechte. 

 

Humanitäre Einsätze und Wahlbeobachtungseinsätze

Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter sowie humanitäre Expertinnen und Experten bekommen in der Regel keinen Dienstpass.

Benötige ich ein Visum?

Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Einsatzland sowie der aufnehmenden Organisation ab. Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Beantragung Ihres Visums. Die Kosten übernehmen in jedem Fall entweder die aufnehmenden Organisationen oder das ZIF. 

Brauche ich ein medizinisches Attest, das meine Einsatzfähigkeit bestätigt?

Ja. Der Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung gegenüber dem ZIF erfolgt mittels einer sog. G35-Untersuchung für „Arbeitsaufenthalte im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“ (angelehnt an die Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV). Das ZIF trägt die mit der Untersuchung verbundenen Kosten. 

Ausreise

Übernimmt das ZIF meine Reisekosten?

Das ZIF kommt für die Reisekosten nach den Grundlagen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) auf, sofern diese nicht von Ihrer aufnehmenden Organisation getragen werden. Die Reisekosten zum Onboarding beim ZIF in Berlin sowie zum Dienstantritt am Einsatzort und nach Dienstende zurück zu Ihrem letzten Wohnort werden grundsätzlich übernommen. Ausgangspunkt für die Berechnung ist in der Regel der letzte inländische Wohnort. 

Kann meine Familie mit mir ausreisen?

Dies hängt von Ihrem Einsatz ab.

Friedenseinsätze

Generell sind alle EU-Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sogenannte „Non-Family-Missions“. In den meisten EU-Missionen ist der Aufenthalt von Angehörigen im Einsatzgebiet daher untersagt. OSZE-Missionen können sowohl Non-Family- als auch Family-Missions sein, wobei die Zahl der Family-Missions überwiegt.

Bei Non-Family-Missions ist die Mission bei Fragen der Haftung, Fürsorge, Evakuierung etc. nur für das Missionsmitglied verantwortlich. Sollte der Aufenthalt von Familienangehörigen nicht untersagt sein, liegt er in eigener Verantwortung und erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Humanitäre Einsätze

Diese Einsätze sind in der Regel Non-Family-Missions. Bei Non-Family-Missions ist die Mission bei Fragen der Haftung, Fürsorge, Evakuierung etc. nur für das Missionsmitglied verantwortlich. Sollte der Aufenthalt von Familienangehörigen nicht untersagt sein, liegt er in eigener Verantwortung und erfolgt auf eigene Gefahr. Genaue Voraussetzungen sind direkt mit der aufnehmenden Institution zu klären.

Im Einsatz

Wer sorgt für meine Sicherheit vor Ort?

Friedenseinsätze und Humanitäre Einsätze

Bei Friedenseinsätzen und humanitären Einsätzen sind Sie während Ihres Einsatzes in die Sicherheitsstruktur der Mission eingebettet. In der Regel erhalten Sie bei Ankunft in Ihrer Mission ein spezielles Sicherheitsbriefing. Zudem haben Sie während Ihres Einsatzes rund um die Uhr die Möglichkeit, das ZIF-Sicherheitsteam zu kontaktieren. 

 

Wahlbeobachtungseinsatz

Jede Wahlbeobachtungsmission hat mindestens eine Sicherheitsexpertin oder einen Sicherheitsexperten. Diese sind Ihre direkten Ansprechpartner für den Zeitraum Ihres Einsatzes.

Welchen Status habe ich in der Mission?

Friedenseinsätze

Bei einer Sekundierung in einen internationalen Friedenseinsatz sind Sie Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des ZIF und Teil des deutschen zivilen Kontingents vor Ort. Sekundiertes Personal ist in die Strukturen der empfangenden Organisation bzw. Mission eingebettet. Sie unterliegen den Privilegien und Immunitäten, die die Internationalen Organisationen mit dem Gastland des Friedenseinsatzes vereinbart haben.

 

Humanitäre Einsätze

Als humanitäre Expertin oder humanitärer Experte sind Sie für die Dauer Ihres Einsatzes Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des ZIF. Bei unserer UN-Partnerorganisation haben Sie den Status „Expert on Mission". In allen sicherheitsrelevanten Belangen sind Sie den internationalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Partnerorganisation gleichgestellt.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter haben keinen besonderen Status. Sie sind Gäste, die auf Einladung der Regierung vor Ort sind. Zusätzlich werden sie im Gastland akkreditiert, sodass sie offiziell das Recht haben, die Wahlen zu beobachten. 

Habe ich während meines Einsatzes Anspruch auf Urlaub?

Friedenseinsätze und Humanitäre Einsätze

In zivilen Friedenseinsätzen sowie humanitären Einsätzen haben Sie im Rahmen des TVöD und ggf. zusätzlicher Regularien der aufnehmenden Organisationen Anspruch auf Urlaub.

 

Wahlbeobachtungseinsätze

Langzeitwahlbeobachterinnen und -wahlbeobachter haben während ihres Einsatzes keine Möglichkeit, Urlaub zu beantragen. Dieser wird als Teil des Gehaltes ausgezahlt. 

Der Einsatz als Kurzeitwahlbeobachterin oder -beobachter ist ein Ehrenamt. Es besteht kein Anspruch auf Urlaub. 

Wie werde ich während des Einsatzes vom ZIF betreut?

Während Ihres Einsatzes bietet Ihnen das ZIF ein breites Betreuungsangebot. Gerne stehen Ihnen Ihre Ansprechpersonen im ZIF bei Fragen zur Verfügung. Auch finden Missionsbesuche durch das ZIF-Team statt, zum Teil gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und anderen Bundesressorts. 

Lerne ich während meines Einsatzes andere ZIF-Sekundierte kennen?

Je nach Einsatzland und -ort lernen Sie automatisch andere ZIF-Sekundierte kennen. Bei Missionsbesuchen von ZIF und Auswärtigem Amt, Netzwerkveranstaltungen oder Trainings ergeben sich zudem Möglichkeiten des Kennenlernens. Darüber hinaus bietet der ZIF Expert Pool ein Netzwerk mit über 1.400 Personen – in verschiedenen Regionen treffen sich seine Mitglieder regelmäßig in den ZIF-Netzwerken. 

Habe ich eine direkte ZIF-Ansprechperson vor Ort in meinem Einsatz?

In vielen Friedenseinsätzen ernennt das ZIF eine sog. „zivile Koordinatorin“ bzw. einen „zivilen Koordinator“. Sie bzw. er dient als direkte Ansprechperson des ZIF in der Mission. Diese Person übernimmt auch die Liaison zwischen dem ZIF, dem Auswärtigem Amt und der Mission. Gleichzeitig ist sie oder er auch Ansprechperson für die Sekundierten für alle praktischen Fragen vor Ort. Für alle sekundierungsrelevanten Fragen steht Ihnen im ZIF die oder der jeweilige HR-Desk Officer als zentrale Ansprechperson zur Verfügung.

Erste Ansprechstelle für alle disziplinaren und operativen Fragen (z.B. Urlaub, Dienstreisen) ist aber die oder der Vorgesetzte bzw. die weisungsbefugte Stelle in der Mission.

Rückkehr

Was erwartet mich nach meiner Rückkehr?

Nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie ein telefonisches oder persönliches Debriefing / Offboarding mit dem ZIF. Dies dient unter anderem dazu, den Einsatz zu reflektieren und Ihre weiteren Pläne zu besprechen. Auch die Möglichkeit einer medizinischen Rückkehruntersuchung ist gegeben.  

Gibt es nach dem Einsatz eine Möglichkeit des Austauschs mit anderen ehemaligen Sekundierten?

Ja. Das ZIF bietet ein jährlich stattfindendes Rückkehrtreffen an. Thematische Schwerpunkte sind z.B. Erfahrungen aus dem Einsatz, Stressmanagement nach dem Einsatz und berufliche (Neu-)Orientierung.

Was mache ich, wenn ich aus meinem Einsatz in kein Beschäftigungsverhältnis zurückkehre?

Durch die soziale Absicherung im Rahmen Ihres Arbeitsvertrages mit dem ZIF haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein lückenloser Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ihrem Auslandseinsatz besteht nur dann, wenn Sie sich spätestens drei Monate vor Ende des Sekundierungsvertrages bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Eine Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit ist online oder telefonisch möglich. Zudem besteht der Anspruch grundsätzlich nur dann, wenn Sie sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.