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Sekundierungsgesetz

Das Sekundierungsgesetz (SekG) bildet das rechtliche Fundament für Sekundierungen. Informationen dazu und zu den weiteren Voraussetzungen finden Sie auf dieser Seite.

Das Sekundierungsgesetz (SekG) bildet das rechtliche Fundament für Sekundierungen. Nach Inkrafttreten des novellierten SekG (07/2017) erfolgt die Sekundierung ziviler Experten und Expertinnen grundsätzlich auf Basis eines deutschen Arbeitsvertrages mit dem ZIF. Dadurch werden Rechtssicherheit, steuerliche Transparenz sowie eine umfassende sozialversicherungsrechtliche Absicherung gewährleistet.

Dieser Arbeitsvertrag ist angelehnt an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und auf die Tätigkeit der Sekundierten im Einsatz beschränkt. In der Regel erfolgt eine Sekundierung zunächst befristet für einen Einsatz von zwölf Monaten Dauer. Je nach Bedarf der Mission, der individuellen Leistung, der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der Zustimmung des Auswärtigen Amtes kann der Sekundierte im Anschluss eine Vertragsverlängerung über einen neuen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Wir weisen darauf hin, dass ein Anspruch darauf jedoch nicht besteht.

Die Vergütung erfolgt gem. TVöD Bund. Je nach Einsatzort können Sekundierte zusätzlich Auslandsdienstbezügen nach dem BBesG erhalten. Sofern Geldleistungen von der Mission gezahlt werden, ist von einer (zumindest anteiligen) Verrechnung mit der Vergütung auszugehen. Bei Fragen zur Vergütung melden Sie sich gerne telefonisch bei uns.

Voraussetzung für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit dem ZIF ist, dass Sie Ihre gesundheitliche Eignung für die im Einsatzgebiet auszuübende Tätigkeit durch eine Eignungsuntersuchung gegenüber dem ZIF nachweisen. Die Eignungsuntersuchung ist in Anlehnung an die Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Arbeitsaufenthalte im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen (G 35) durchzuführen. Das ZIF benennt Ihnen einen Arzt bzw. medizinischen Dienstleister zur Durchführung dieser Eignungsuntersuchung und trägt die mit der Untersuchung verbundenen Kosten.